Profil
Gründungsspezialisten
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Zu unseren Klienten und Käufern von Vorratsgesellschaften oder Auftragsgründungen gehören Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsanwälte die unsere schnelle und professionelle Gründungstätigkeit nutzen!
Unser Tätigkeitsfeld ist nicht die Rechts,
Steuer oder Wirtschaftsberatung
wir sind auf die Firmengründung spezialisiert.
Wir sind also nur professionelle Firmengründer.
Dies aber mit Leib und Seele!
Rechts- und Steuerberatungsleistungen erbringen wir nur soweit sie nicht über das nach § 5 RBerG bzw. § 4 StBerG erlaubte
Maß hinausgehen. Bei vordergründig rechtlichen bzw. steuerlichen Fragen werden wir für deren Beantwortung erfahrene
Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen.
Selbstverständlich steht uns ein Netzwerk von Steuerberaten, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern zur Seite. Diese sind es auch die Ihnen gerne vor oder nach der Gründung bzw.
dem Kauf einer Gesellschaft beratend zur Verfügung stehen können.
Die laufende Steuer, Anwalts- oder Wirtschaftsberatung wird dann gerne von diesen bei Bedarf übernommen.
Unsere Gründungskanzlei ist anwaltlich eingetragen.
Welches auch immer Ihre Geschäftsaktivitäten sind,
die „IBC Gründungskanzlei EOOD“
kann Ihnen die dafür passende Gesellschaftsstruktur anbieten,
Ihnen die Vorteile der verschieden nationalen Standorte verschaffen.
Man muss nicht das Rad zum zweiten Mal erfinden!
Lassen Sie sich von uns beraten, und Nutzen Sie unsere Gründungserfahrung.
Jedes Länderteam verfügt über langjährige Gründungserfahrungen.
Beachten Sie das wir in Bulgarien Sofia registriert und selbst ansässig mit unserer Kanzlei tätig werden.
4 Länder und 4 Sprachen!
Deutsch, Spanisch, Englisch und Bulgarisch
können so für unsere Klienten und Kunden eingesetzt werden.
Dadurch können Kunden die verschiedenen nationalen Sprachen nutzen sowie in europäischen Bürodomizilen ihren
Geschäftsauftritt sowohl real als auch virtuell (Internet) im internationalem
Ambiente nutzen. Entsprechende Serviceleistungen wie Büroservice, Übersetzungen, Dolmetschen, Kundentermine etc.
können so effizienter genutzt und eingesetzt werden.
Externe Netzwerk- Mitarbeiter sind unter anderem offizielle Repräsentanten von Banken
innerhalb der europäischen Union und Offshore. Welches wir für Sie nutzen können.
Der Gründungsumfang einer zu gründenden Gesellschaft unterliegt grundsätzlich dem Klienten auftrag!
Die IBC Gründungskanzlei EOOD gründet im Auftrage in jedem EU- Mitgliedsstaat Kapitalgesellschaften!
Die ständig sofort verfügbaren bulgarischen Vorratsgesellschaften wurden entweder von IBC direkt
gegründet. Jede Vorratsgründung ist lastenfrei und inaktiv.
Ständig befinden sich weitere Vorratsgründungen in Arbeit, welche in unserer Angebotsliste durch einen * gekennzeichnet sind.
Diese Vorgehensweise garantiert unseren Klienten schnellstmögliche Verfügbarkeit einer Gesellschaft,
egal wann Sie eine Gesellschaft wünschen.
IBC und seine Kooperationspartner arbeiten bei Bedarf so eng miteinander zusammen, das als Auftragnehmer
grundsätzlich IBC die Gründung, Lieferung oder Abwicklung koordiniert.
Europäisches- Recht
hier finden Sie Urteile und Informationen zur Niederlassungsfreiheit von EU- Firmen
innerhalb der Europäischen- Union.
Hier finden Sie die LINKS zur Rechtssprechung
der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU
in der Kurzübersicht
Die spanische SL (GmbH) ist eine vollwertige EU-Firma.
Sie können damit nach EU-Recht eine Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land führen,
genau so wie eine deutsche GmbH, aber zu einem Bruchteil der Kosten.
Sie können bei der Niederlassung zwischen Repräsentanz, unselbständiger oder selbständiger Zweigstelle wählen
und damit die Steuern optimieren.
Das Stamm-Kapital der spanischen SL beträgt nur 3.006 € und wird von uns ausgelegt.
In Spanien gibt es keine Geschäftsführer- Durchgriffshaftung nach deutschen Muster.
Schlechte Schufa oder OE ist kein Problem bei einer S.L. Gründung oder Konteneröffnung!
Ihre Spanien-SL kommt mit bereits eröffnetem Bankkonto und Debitkarte! auf Wunsch mit Kreditkarte.
Die EU-UST-ID-Nummer beantragen wir auf Wunsch gleich mit!
Niedrige Steuern: Im Vergleich zu Deutschland ist Spanien noch ein Steuerparadies.
Die Steuerbehörden sind wesentlich umgänglicher und großzügiger.
Kein Meisterbrief erforderlich!
Der Inhaber einer spanischen Handwerks-GmbH braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, auch wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.
Wettbewerbsverbot:
Das gilt nicht für eine Spanien-GmbH! Schluss mit Abmahnungen und Gängelei, gestalten Sie Ihre Anzeigen so wie Sie wollen!
Wir gründen auf Wunsch anonym (Treuhand-GF, Treuhandgesellschafter)
Wir stellen auf Wunsch Treuhänder für die Beantragung von Maklerschein §34 ,
Transportgenehmigungen und ähnlichen Gewerbelizenzen!
Immobilienerwerb: Sparen Sie Steuern durch die Gründung einer spanischen Immobilien-GmbH (SL)
Hier werden weitere sehr häufig gestellte Fragen zur bulgarischen EOOD