Steuerinfo

Klare Fakten

- 10 % Körperschaftssteuer;

- 0% für Produktionsunternehmen in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate

- 5 % Quellensteuer auf Dividenden und Liquidationsanteile

- (0% für EU-Bürger, die mindestens 20% einer bulgarischen Firma besitzen)

- Freie Repartierung des Kapitals

- Private Gerichtsvollzieher und Notare

- Schnelle Firmengründung– zwei bis drei Wochen; durch unsere Kanzlei

- Ca. 23% der Bevölkerung hat Universitätsabschluss

- Ca. 35,000 bulgarische Studenten gibt es europaweit
- Förderung bis zu einem Mindestjahreslohn und Zurückerstattung der Beträge für soziale und Gesundheitsversicherung bei Einstellung junger oder behinderter Menschen

- EU-Mitgliedschaft seit dem 01.01.2007
- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit über 60 Staaten

Info zur Einkommenssteuer in Bulgarien

Die Besteuerung der Einkommen einer natürlichen Person ist im Gesetz über die Einkommensteuer der natürlichen Personen geregelt. Steuerpflichtigen werden aufgeteilt – in inländische und ausländische natürliche Personen. Dieser Besteuerung unterliegen alle natürlichen Personen, auch die als Einzelkaufmann tätig sind.

Als inländische natürliche Personen bezeichnet das Gesetz Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben, oder sich an 183 Tagen im Jahr in Bulgarien aufhalten und/oder deren Lebensmittelpunkt sich in Bulgarien befindet.  Ein inländisch eingestufter Steuerpflichtiger unterliegt der bulgarischen Steuerpflicht für alle im In- und Ausland erworbenen Gewinne, während ausländische Personen nur für die Gewinne aus Einkünften die in Bulgarien erzielt wurden steuerpflichtig ist..

Besteuert werden dabei alle Einkommen, die aus Geschäftstätigkeit, aus Arbeitsverhältnissen sowie aus Mieten oder Dividenden sowie Vergütungen aus sonstigen Einnahme-Quellen inklusive der Zahlungen aus einem Vertrag für Geschäftsführung bezogen wurden. 

Der Steuersatz dafür beträgt einheitlich 10 %, Zu beachten ist, das Einkünfte die aus der Geschäftstätigkeiten eines Einzelkaufmannes resultieren, abweichend mit dem Steuersatz von 15 % besteuert werden.

Gemäß Gesetz über die Besteuerung der Einkommen der natürlichen Personen ist eine Steuererklärung jeweils bis zum 30. April des folge Jahres abzugeben.

Achtung Besonderheit: wenn die Steuererklärung bis zum 10. Februar des folgenden Jahres abgegeben wird, kann eine Ermäßigung von 5 % auf die zu zahlende Steuer gewährt werden.

Das gilt auch auf für elektronisch abgegebene Steuererklärungen.

Eine Steuererklärung ist also von inländischen und sowohl von ausländischen natürlichen Personen einzureichen, immer dann wenn diese innerhalb des abgelaufenen Steuerjahres ein Einkommen in Bulgarien hatten.

Mehrwertsteuer

Das neue Mehrwertsteuergesetz in Bulgarien trat am 1. Januar 2007, dem Tag des Beitritts Bulgariens zur Europäischen Union, in Kraft. Der Steuersatz beträgt 20%, außer für Lieferungen, die im Gesetz ausdrücklich anders angegeben sind; Der Steuersatz für Hotelübernachtungen im Rahmen einer Pauschalreise beträgt zum Beispiel 7%.

Die folgenden Ausnahmen:

die Lieferung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden, die, einschließlich der angrenzenden Grundstücke nicht neu sind, sowie die Erstellung und Übertragung anderer dinglicher Rechte an solchen Gebäuden, Teile oder Flächen (es sei denn, der Lieferant übt Optionsrecht für Besteuerung);

die Lieferung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sofern der Verwendungszweck nicht in "Baugrundstücke" geändert wurde);

die Lieferungen eines nicht gewinnorientierten Charakters usw.

Es ist daran zu erinnern, dass die Übertragung eines Eigentumsrecht oder anderer dinglicher Rechte sowie die Vermietung von Anlagen, Maschinen, Anlagen und Strukturen unverrückbar befestigt oder unter der Erde gebaut, keine befreiende Lieferung ist.
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Obligatorische Registrierung:

Jeder Steuerpflichtige der einen steuerbaren Umsatz von BGN 50.000 oder mehr für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 aufeinander folgenden Monaten hat, errechnet aus dem aktuellen Monat ist verpflichtet, einen Antrag auf Registrierung an die zuständigen bulgarischen Finanzbehörde innerhalb von 14 Tagen nach dem einreichen des Steuerzeitraums, in dem ein solcher Umsatz der Person entstanden ist, durchzuführen.

Die Registrierungspflicht gilt auch für jede nichtsteuerpflichtige juristische Person und Steuerpflichtige, die / der nicht aus anderen Gründen registriert sind, aber Auswirkungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen zu einem Gesamtwert von mehr als BGN 20.000. Im Sinne von VATA gegeben „innergemeinschaftlichen Erwerb“ ist jede Lieferung von Gegenständen, versandt oder befördert nach Bulgarien aus dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaat, in dem der Empfänger ein Steuerpflichtiger für die Zwecke der Mehrwertsteuer in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen ist oder mit anderen Worten, die Einfuhr von Waren aus dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats in das Hoheitsgebiet Bulgariens.

Eine Person, die verpflichtet ist, sich zu registrieren, ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen ist, kann von Amts wegen durch die Behörden bei Feststellung des Versäumnisses registriert werden.

Verbrauchsteuer

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf folgende Waren erhoben wird:

alkoholische Getränke, einschließlich Wein und Bier;

Tabakwaren;

Energieprodukte und Elektrizität;

Automobile;

Kaffee und Kaffeeextrakte.

Die Verbrauchsteuerpflicht entsteht ab dem Tag der Überlassung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Steuerverwaltung- Bilanzierung

Die Bilanz muss spätestens am 31. März, des dem Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Die Jahresbilanz und die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung von allen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung werden beim Finanzamt am Sitz der juristischen Person zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.

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