" Das Mindeststammkapital beträgt 2.500,- Euro. In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus.
" Nein, es darf für jeden Zweck verbraucht werden. Auch die Gründungskosten selbst können damit bezahlt werden.
" Nach bulgarischem GmbH-Gesetz muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Berufungskosten und Registergebühren fällig.
" Im Prinzip ja. Beim Gesellschafter gibt es keine Einschränkungen. Nur wenn Sie selbst Geschäftsführer der Firma sein möchten, und Ausländer sind, brauchen Sie neuerdings für Entnahmen aus der Gesellschaft eine Steuernummer. Die Erteilung dieser Nummer wird durch das Finanzamt ohne Probleme erteilt.
" Ja, ohne Probleme!
" Ja. Die häufigste Möglichkeit ist die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Sie können auch eine Gründung über unsere Treuhänder vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung über die Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere Vollmacht lautet über die alleinige Verfügung der Bankkonten. Damit erscheint der Name des wahren Eigentümers OOD/EOOD nirgendwo, er bleibt völlig anonym.
" Sie müssen uns eine leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Bulgarien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können. Fragen Sie uns dazu nach der Möglichkeit der Fernübertragung, die es ermöglicht nicht nach Sofia anreisen zu müssen.
" Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie bestellen unsere "Treuhand-GmbH" und können damit arbeiten ohne dass vorhandene Vollstreckungen, Bankschulden, Scheidungsansprüche etc. gegen Sie geltend gemacht werden können. Im Paket enthalten sind die Bestellung eines Treuhandgesellschafters bzw. die Gestellung eines Treuhandgeschäftsführers mittels entsprechender Verträge sowie die Ausstellung einer Generalvollmacht. Dadurch können Sie auch ohne Altlasten neu beginnen!!
" Nein, die Bulgarischen Banken sind an das Bankgeheimnis gebunden. Und geben keine Auskünfte.Dies gilt nicht bei belegter Straftaten. Übrigens garantieren wir bei jeder von uns gegründeten OOD ein bereits geöffnetes, Internetfähiges Bankkonto, auf Wunsch mit Kreditkarte. Dies ist bei anderen Firmentypen durchaus nicht immer gewährleistet. Und was nützt die schönste Firma ohne Konto?
" Nein, weder für die Gründung noch für die Vollmachten bei der Treuhandgründung müssen Sie anreisen.Wir bieten einen besonderen Service der Ferngründung an. Aber: Die Mehrheit unserer Kunden kommt für 1/2 Tag nach Sofia, um mit uns gemeinsam den Gründungstermin wahrzunehmen. Warum nicht ein langes Wochenende kombinieren, bei Flügen ab 100,-€ lohnt sich dies allemal..... Nach dem Gründungstermin machen wir Sie mit der Bank bekannt und Sie können dort Ihre Unterschriftenprobe abgeben. Gleichzeitig können Sie so ganz nebenbei auch unsere Büros kennen lernen, um sicher sein zu können, dass bei uns korrekt und seriös abgewickelt wird. Im Zeitalter der "Virtuellen Internet Welt" sicher zu empfehlen, denn es gibt einfach zu viele Scharlatane, die in Wirklichkeit gar nicht existieren, oder Ihre Beratungen in Hotel-Hallen durchführen.
" Dieser kann an jedem beliebigen Ort in Bulgarien sein. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltung der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz seines Steuerberaters zu legen. Bei uns ist dies automatisch der Fall (in Sofia) Das wichtigste ist, auf Wunsch können wir Ihnen auch eine Sitzverlegung nach Deutschland anbieten. Oder eine in Deutschland eingetragene Niederlassung der OOD/EOOD
" Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine EU-MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine Bulgarische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundsitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen.Besonberheit ist, Ausländer können zur Zeit privat keine Immobilien erwerben aber über eine bulgariche Gesellschaft. Wegen der zur Zeit immer noch niedrigen Preise selbst in Ballungszentren verkaufen wir mehr als 50% unserer OOD/OOD Gesellschaften zum Erwerb von Immobilien.
" Nein, es gibt keine Vorgesellschaft, aber auch in einigen Fällen die Haftung für Geschäfte vor der Eintragung. Allerdings liefern wir alle Vorratsfirmen ohnehin mit bereits erfolgter HR-Eintragung, und auch bei der Auftragsgründung kann das persönliche Risiko durch korrekte Abwicklung ausgeschaltet werden. Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.
" Es gibt nach dem Bulgarischen GmbH- und Handelsrecht eine begrenzte Durchgriffshaftung, aber natürlich gibt es strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie auch im deutschen GmbH-Gesetz verankert.
Man kann die Immobilie einmal vor dem Zugriff von Dritten schützen (z.B. deutsche Gläubiger, Banken etc.) indem man diese auf eine Bulgarische OOD/EOOD überträgt, oder am besten gleich damit kauft. Diese OOD sollte aber mit Treuhandgesellschaftern bestellt werden. So ist sichergestellt, dass bei Anfragen an das Grundbuchamt der wahre Besitzer nicht erkennbar ist. Auch steuerliche Anfragen erhalten so nur die OOD/EOOD als Eigentümer, und so kann keine private Veranlagung des Besitzers erfolgen. Darüber hinaus hat die Bulgariengesellschaft noch weitere steuerliche Vorteile. Die gültige Flatrate beträgt nur 10%
" Ja. Sie können alle handwerklichen Tätigkeiten auch in Deutschland ausführen. Nach EU-Recht braucht die bulgarische Firma dabei keinen Meister gemäß deutschen Bestimmungen. In manchen Fällen wird allerdings ein Nachweis verlangt, dass die OOD/EOOD oder Geschäftleitung über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, und dass die Gesellschaft schon mindestens 3 Jahre in Bulgarien tätig ist. Bitte fragen Sie uns wie die Bestimmungen für Ihr Handwerk lauten.
" Beide haben als Basis eine komplette Bulgarien OOD/EOOD. Der Unterschied liegt darin, dass diese bei der Europa-GmbH durch die Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland oder einem anderen EU-Land erweitert wird. Einfach ausgedrückt: Europa-GmbH = Bulgarien OOD/EOOD plus Niederlassung plus erweiterte EU-Beratung.
Wir bitten Sie dann diese Fragen per E-Mail an unser Competence Center zu senden oder direkt anzurufen.